ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZPOLITIK
Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik
Unser Ziel ist es die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Sicherheit und rechtskonformes Handeln sind wesentliche Teile unserer Unternehmensrichtlinien.
Dies bedeutet:
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren umzusetzen
Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit durchzuführen
die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.
Um dieses Ziel zu erreichen gehen wir von folgenden Grundsätzen aus:
die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird
Alle Mitarbeiter wirken an der Erreichung der Arbeits- und Gesundheitsschutzziele mit.
Durch Aufmerksamkeit und sicherheitsbewusstes Handeln an allen Arbeitsplätzen im Unternehmen achten die Mitarbeiter auf sich selbst und ihren Nebenmann.
Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen
bei allen Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesi-cherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen
Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen und den Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht unter Berücksichtigung der betriebs-wirtschaftlichen Vorgaben zu verknüpfen
den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen
spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen
individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen